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Tuesday, March 19, 2024

Der öffentliche Rundfunk und die Zwangsgebühr- Die Geschichte eines sinkenden Schiffs


Seit im Januar 2013 die neue Finanzierung des deutschen Rundfunks auf den Weg gebracht wurde, reißen Kritik und Widerstand nicht ab.

Es gibt einige Staaten in Europa die einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, darunter neben Deutschland auch Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden und Tschechien. Der öffentliche Rundfunk in der Schweiz ist ein Privatrechtlicher Verein nach dem Schweizer Zivilgesetzbuch.

Die Idee mit der Gebühr ist dabei schon alt. Eingeführt wurde sie im Jahre 1923 und kostete jährlich 25 Mark. Der entscheidende Einschnitt in jüngster Zeit kam 2013, denn die Abhängigkeit der Gebühr von den vorhandenen Empfangsgeräten wurde abgeschafft. Dies veränderte für die Gebührenzahler einiges, da der Beitrag nun nach Wohn- und Geschäftseinheit pauschal berechnet wird und dies für viele Privatpersonen sowie Unternehmen mit einer höheren Belastung einhergeht.

Besondere Nachteile ergaben sich dabei vor allem für Unternehmen mit vielen Filialen, Privatpersonen mit mehreren Wohnungen und Menschen mit Behinderungen oder geringem Einkommen. Befreiungen sind nur bedingt möglich, wie zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld II oder Bafög. Besondere Belastungen entstanden dabei für Menschen mit geringem Einkommen ohne Bezug von Arbeitslosengeld II, aber ebenso für Studenten und Auszubildende, die kein Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Das gleiche gilt für die Rentner. Obwohl in dieses Fällen eine nicht zumutbare Forderung bestand, wurde entgegen vieler Beteuerungen bis heute nichts daran geändert.

Die Menschen erkannten sehr schnell, dass hier etwas nicht in Ordnung sein kann, was in mehreren Gutachten auch später bestätigt wurde. So entpuppte sich der neue Rundfunkbeitrag als heimliche Zwecksteuer. Der Unterschied zu einer legalen Steuer ist aber immer noch der, dass auch die Ärmsten unverhältnismäßig belastet werden.

Das größte Problem ergab sich allerdings aus der besonders schwammigen Rechtslage.

So wurde den Menschen eingeimpft, dass jeder Haushalt per Gesetz zahlen müsse. Dass es sich hierbei aber um eine Falschaussage handelt, die eher einer gelungenen Werbekampagne gleicht, wurde lange Zeit gänzlich geleugnet. So ist der Rundfunkstaatsvertrag, wie oft fälschlich behauptet, kein Gesetz. Desweiteren besitzen die Firmen, welche das Geld einfordern, auch keine hoheitlichen Befugnisse, um eine derartige Forderung stellen zu können. Sie können lediglich nach dem Handelsrecht agieren.

Ebenso liegt eine schwere Verletzung der Grundrechte vor, die vor allem in die Privatautonomie eingreifen. Hierbei stehen Bundesgesetze weiterhin über den Landesgesetzen.

Die Menschen, die sich nun gegen die „Demokratieabgabe“ zur Wehr setzen, haben sehr unterschiedliche Beweggründe. Böse Zungen behaupten, dass man nur Schwarz sehen wöllte, ohne etwas dafür bezahlen zu müssen. Doch schaut man genauer hin stellt man sehr schnell fest, dass die Beweggründe deutlich vielseitiger sind.

Während sich die einen gegen die Rechtswidrigkeit zu Wehr setzen, beklagen viele, dass die Medienqualität eine derartig unangemessen hohe Gebühr nicht rechtfertig. Ein Großteil derer, die sich nicht befreien lassen können, sind aber schlichtweg nicht in der Lage, sich ein so teures Pay-TV zu leisten. Dennoch werden diese Leute erpresst und bedroht, unter Anderem mit Zwangsöffnung der Wohnung, Schufa-Einträgen oder gar Inhaftierung. Selbstredend geschieht dies natürlich nicht nach geltendem Recht. Die Gerichtsvollzieher, welche den Rundfunkfirmen dabei zur Hand gehen, machen sich sogar selbst strafbar. Leider wird, wie in so vielen Dingen der Kommerzwelt, dabei ungeniert auf die Dummheit oder Faulheit der Nutzer gehofft, dass diese sich einschüchtern lassen und das Vertragsangebot der Rundfunkanstalten widerstandslos annehmen.

Während nun der Rundfunk seine Monopolmacht weiter ausbaut, verliert das traditionelle Fernsehen immer weiter an Bedeutung. Die Jungend tummelt sich längst im Internet und immer mehr Menschen nutzen andere Quellen, um sich hinreichend und differenziert zu informieren. Private Anbieter wie Sky und Netflix haben mit vielseitigeren Angeboten den Markt erobert und ernten immer mehr Zustimmung.

So wird wohl auch der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form bald sein Ende finden und die Menschen werden für derartige Methoden zum Monopolerhalt auf Dauer auch nie Verständnis aufbringen.

 

Zahlen zum Widerstand:

Quelle: Online Boykott

 

Weiterführende Links

Die Rundfunkgebühr (Wikipedia)

Rundfunkveranstalter (Wikipedia)

Der Rundfunkbeitrag (Beitragsservice ARD/ ZDF)

 

Rechtliches zum Nachlesen:

GG, BGB, HGB, ZPO sowie die Landesgesetze und der Rundfunkstaatsvertrag

 

Textautor: Anna Josephin Seiche

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